Allgemeine Hinweise

Gut zu wissen

Unter Downloads stellen wir Ihnen einige Informationen über die auf unserer Internetseite dargestellten Betonelemente bereit. Es geht letztlich um Ihre Zufriedenheit, denn wir liefern Ihnen hochwertige Qualitätsprodukte, die Sie über lange Jahre begleiten werden. Wir halten es für sinnvoll, dass bereits vor der Lieferung einige grundlegende Kenntnisse über Eigenschaften, Merkmale,
Beschaffenheit und Verarbeitung der bestellten Ware vorhanden sind. Häufig werden hierdurch erstaunte Rückfragen oder gar Reklamationen vermieden. So sind z. B. Kalkausblühungen, etwa bei Beton-Pflastersteinen, in der Praxis nicht zu vermeiden oder Farbunterschiede können durch Entnahme aus unterschiedlichen Paketen neutralisiert werden. Aber nicht nur das; wir geben noch weitergehende Tipps und Hinweise, die für Sie sicher interessant sind und Ihnen unsere Produkte näherbringen.

Angeboten, Bestellungen und Lieferungen liegen unsere AGB´s (Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beton- und Fertigteilindustrie) sowie die Technischen Hinweise zur Lieferung von Betonprodukten für den Straßen-, Landschafts- und Gartenbau, zugrunde.

Lieferung immer prüfen

Immer ist die Lieferung vor Beginn des Einbaus anhand des Lieferscheines und durch Inaugenscheinnahme zu prüfen, ob sie der Bestellung entspricht. Bei Pflastersteinen z. B., schließt der Bedarf pro Quadratmeter verlegter Fläche die Fugen ein. Mengenmäßig werden die Pflastersteine so geliefert, dass die Fläche unter Einhaltung des Rastermaßes verlegt werden kann. Sofern Zweifel oder Bedenken bestehen, darf mit den Verlegearbeiten und z. B. dem Versetzen von Palisaden oder Pflanzsteinen nicht begonnen werden. Dies gilt auch für den Fall, wenn die Qualität grundsätzlich bemängelt wird.

Externe und interne Qualitätskontrolle

Die Herstellung unserer Produkte erfolgt nach den Europäischen Normen oder zutreffenden Regelwerken und Merkblättern, sofern diese dafür relevant und darauf anwendbar sind. Regelmäßige interne und externe Kontrollen sichern die Qualität. Intern werden bereits während der automatisierten Produktionsabläufe die frischen Steine auf Maßhaltigkeit, Grünstandsfestigkeit sowie den äußeren Eindruck geprüft, bevor die Lagerung erfolgt.

Kalkausblühungen und Farbunterschiede

Grauschleier oder weißliche Flecken, z. B. an Beton-Pflastersteinen oder -palisaden, sind meistens Kalkausblühungen. Hierbei handelt es sich um eine chemische Reaktion, die aufgrund des Anmachprozesses zwischen Wasser, Luft und Zement entsteht und als Kalziumkarbonat zutage tritt – einmal mehr, einmal weniger. Dieser natürliche Vorgang ist unvermeidbar und infolgedessen auch kein Reklamationsgrund. Normale Bewitterung und Benutzung lassen die Ausblühungen meist in den ersten zwei Jahren verschwinden.

Auch Farbunterschiede sind bei Betonprodukten nicht auszuschließen. Sie haben für den Gebrauchswert keine Bedeutung. Grund hierfür sind Schwankungen der Eigenfarben der natürlichen Zuschlagstoffe oder unterschiedliche Produktionsverfahren und -zeit. Pflaster z. B., sollte in solchen Fällen während der Verlegung aus mehreren Paketen entnommen werden, um eine bessere Vermischung zu erreichen. Weiterhin kommt es aus technischen Gründen bei Fotografie und Darstellung am Bildschirm vor, dass die Farben der dargestellten Objekte auf dieser Internetseite von den tatsächlichen Produktfarben abweichen. Unterschiedliche Aufnahmebedingungen beim Fotografieren und unterschiedliche Bildschirme und Bildschirmeinstellungen machen dies leider unvermeidlich.

Qualitätsanforderungen – Normen und Regelwerke

Die auf dieser Website gegebenen Hinweise, Einbau- und Verlegeempfehlungen basieren maßgeblich auf Erfahrungswerten und sind größtenteils Stand der Technik. Es wird jedoch keinerlei Haftung übernommen für Schäden, die sich auf die Anwendung dieser Regeln gründen. Auch behalten wir uns technische Änderungen jederzeit vor. Ausführliche Verarbeitungs- und Anwendungsregeln für die verschiedenen Produktgruppen sind in einschlägigen Normen und Regelwerken enthalten, die ebenfalls zu beachten und hierauf anwendbar sind. Genannt seien an dieser Stelle einige Beispiele (keine Vollständigkeit):

  • DIN EN 1338 – Pflastersteine aus Beton;
  • DIN EN 1339 – Platten aus Beton;
  • DIN EN 1340 – Bordsteine aus Beton;
  • DIN EN 13198 – Straßenmöbel und Gartengestaltungselemente;
  • BGB-Richtlinie: Nicht genormte Betonprodukte – Anforderung und Prüfungen.
  • MFP 1 – Merkblatt für Pflasterdecken und Plattenbeläge;
  • TL Pflaster-StB 06, ZTV Pflaster-StB 06 bzw. die jeweils neueste Fassung.

Weiterhin gelten in neuester Fassung z. B. das Merkblatt für wasserdurchlässige Flächenbefestigungselemente oder das ATV-Regelwerk – Arbeitsblatt A 138.